Verfassungsrechtler haben keine Bedenken zum Doppelpass
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Professor Peter Hilpold kann den zirkulierenden Gerüchten nur wenig abgewinnen: „Nach dem bisherigen Stand der Diskussion muss man sagen, dass wir in Fachkreisen eindeutig der Auffassung sind, dass eine einfache Mehrheit im österreichischen Parlament genügen würde, um ein solches Vorhaben in die Tat umzusetzen“, so Hilpold. Alles andere sei lediglich ein „Missverständnis“.
Eine Verfassungsänderung sei lediglich dann notwendig, „wenn spezielle Regelungen eingeführt würden, die aber weder in Südtirol, noch in Österreich erwünscht sind oder zur Debatte stehen“.
„Stimmen der Südtiroler Wähler gleichwertig“
Als Beispiel nennt Hilpold hierfür etwa die Einschränkung des Wahlrechtes. Damit könnte man etwa eine Regelung schaffen, wie sie derzeit in Italien gilt, die besagt, dass Auslandsitaliener nur einen eigenen Vertreter wählen dürfen. Nur in einem solchen Fall wäre etwa eine Änderung des allgemeinen gleichen Wahlrechts notwendig, die eine verfassungsrechtliche Vorkehrung notwendig mache.
Ein solches Szenario würde der erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch nicht vorsehen. Im Gegenteil: „Das allgemeine und gleiche Wahlrecht würde vorsehen, dass die Stimme der Südtiroler Wähler gleich zählt, wie jene der österreichischen Bevölkerung. Gegenwärtig wird aber auch nichts anderes diskutiert“, erläutert Hilpold weiter.
Ähnlich sieht das auch der sonst eher kritische Verfassungsexperte, Univ.-Prof. Walter Obwexer. In einem Gutachten aus dem Jahre 2011, das von der SVP in Auftrag gegeben worden war schreibt er dazu:
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“ ist rechtlich grundsätzlich möglich. In Betracht kommt insbesondere ein Erwerb durch Verleihung, möglich wäre aber auch ein Erwerb durch Anzeige. Erforderlich wären dafür entsprechende Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) Österreichs.
„Keine kollektive Bestrafung der Südtiroler“
Bedenken und Gerüchte gestreut werden derzeit auch um das Gruber-Degasperi-Abkommen von 1946 . Damals wurde vereinbart, den Südtiroler Optanten, welche staatenlos in ihre Heimat zurückkehrten, die italienische Staatsbürgerschaft zurückgegeben. Dass Italien allerdings diese Maßnahme zurückziehen würde, scheint für Hilpold nahezu ausgeschlossen.
„Das ist rechtlich unmöglich und mit dem geltenden Völkerrecht nicht vereinbar. Denn es kann sicherlich nicht so sein, dass die Gewährung einer zweiten Staatsbürgerschaft zu einer kollektiven Bestrafung führt. Also dem Entzug einer Staatsbürgerschaft, die nach dem Krieg verliehen worden ist“, so Hilpold. Derartige Theorien seien für den Völkerrechtsexperten allesamt „Spekulationen, die mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen“ seien.
Schutzfunktion nicht geschwächt
Auch werde eine doppelte Staatsbürgerschaft keinesfalls die Schutzfunktion Südtirols schwächen, wie ebenfalls behauptet worden sei. „Das ist deshalb unzutreffend, weil die Schutzfunktion kollektiv wirkt. Die Staatsbürgerschaft ist hingegen ein individuelles Recht, welches Einzelpersonen betrifft – wenn es auch viele sein werden“, erläutert Hilpold.
Da diese beiden Funktionen auf völlig unterschiedlichen Ebenen operieren, sei eine Einschränkung der Schutzfunktion absolut nicht denkbar, so der Verfassungsexperte. Die Schutzfunktion umfasse nämlich alle Deutschen und Ladiner in Südtirol, unabhängig von der Frage, ob sie nun eine zweite oder mehrere Staatsbürgerschaften haben. Da sehe ich deshalb überhaupt keinen Zusammenhang“, so Hilpold.