Doppelpass: Khol verbreitet Unwahrheiten
Alle Bedenken, die Andreas Khol äußert, seien bereits von Stellungnahmen der österreichischen Ministerien sowie von einem Rechtsgutachten der Universität Innsbruck entkräftet und widerlegt worden. Bereits in der Vergangenheit war Khol wegen falscher Aussagen zum Doppelpass in Kritik geraten (UT24 berichtete).
Im Folgenden werden Khols Äußerungen aufgrund dieser der Boden entzogen:
Beziehungen zu Italien würden belastet?
Andreas Khol behauptet, dass die österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler die Beziehungen zu Italien belasten würde. DAS IST NICHT RICHTIG! Italien bietet seit 2006 seinen eigenen italienischen Minderheiten in Slowenien und Kroatien ebenfalls die italienische Staatsbürgerschaft als Zweitstaatsbürgerschaft an und könnte somit nichts dagegen haben, wenn Österreich dasselbe für seine österreichische Minderheit in Italien (die Süd-Tiroler) machen würde. Die italienische Regierung hat sich zudem bereits positiv zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler geäußert und diese Initiative sogar als „vernünftigen Vorschlag“ bezeichnet.
Verfassungsänderung wäre nötig?
Andreas Khol behauptet, dass eine tiefgreifende Abänderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts durch ein Verfassungsgesetz notwendig wäre. DAS IST NICHT RICHTIG! Eine einfache Abänderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes würde ausreichen. Konkret bräuchte es nur einen Zusatzpunkt im §58c „Erwerb durch Anzeige“, darin wird bereits heute geregelt, dass Personen, die aus politischen Gründen die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, dieselbe wiedererlangen können, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.
Hohe Gebühren/Sonderregelung?
Andreas Khol behauptet, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler mit hohen Kosten verbunden wäre und man daher eine Sonderregelung treffen müsste. DAS IST NICHT RICHTIG! Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch „Anzeige“ ist mit keiner Gebühr verbunden und es bedarf daher auch keiner Sonderregelung.Widerspruch zu Pariser Vertrag?
Andreas Khol behauptet, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler im Widerspruch zum Pariser Vertrag stünde. DAS IST NICHT RICHTIG! Die Universität Innsbruck hat 2011 unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, welches bestätigt, dass die Umsetzung rechtlich problemlos möglich wäre und weder gegen nationale noch internationale Verträge verstößt. Auch der Vertrag von Saint-Germain, der Pariser Vertrag und das Unionsrecht stellen keine Hindernisse dar.Wahlrecht/Sonderregelung?
Andreas Khol behauptet dass das Wahlrecht dahingehend abgeändert werden müsste, dass die Süd-Tiroler eigene Vertreter ins österreichische Parlament wählen könnten. DAS IST NICHT RICHTIG! Die Süd-Tiroler hätten als österreichische Staatsbürger dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Auslandsösterreicher. Europapolitisch würden sich insbesondere für Tirol interessante Perspektiven ergeben, da beispielsweise bei EU-Wahlen grenzüberschreitend in Nord-, Ost- und Süd-Tirol gemeinsame Kandidaten gewählt werden könnten. Die Rolle Tirols im Bund und auf EU-Ebene würde dadurch gestärkt.