Verzweifelte Suche nach Ausreden
Ein Kommentar von Hartmuth Staffler
Es gebe eine Menge, ja einen ganzen Rattenschwanz offener rechtlicher Fragen und Komplikationen, ließ sich Völkerrechtsexperte Walter Obexer vom RAI-Korrespondenten Benedikt Sauer aus der Nase ziehen, ohne diese angeblich so vielen Fragen aufzulisten. Die rechtlichen Fragen sind jedenfalls längst geklärt, und auch der Südtirolsprecher der ÖVP, Hermann Gahr, hat zugegeben, dass es sich um eine rein politische Angelegenheit handelt.
Wahlrecht und Wehrpflicht
Die Frage des Wahlrechtes könnte nach dem italienischen Modell geklärt werden, das 18 Parlamentssitze für Auslandsitaliener vorsieht. In Österreich wären es natürlich entsprechend weniger.
Die Frage der Militärpflicht muss nicht geklärt werden, weil sie sich nie gestellt hat. Auslandsösterreicher sind nicht der Militärpflicht unterworfen. Das gilt für die 4000 österreichisch/brasilianischen Doppelstaatsbürger in Dreizehnlinden ebenso, wie es für die Südtiroler gelten würde.
Anspruch
Die Südtiroler haben Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft nicht etwa, weil sie – wie so viele andere – Untertanen des Kaisers waren, sondern weil sie, im Gegensatz zu den vielen anderen, nach dem Ersten Weltkrieg Bürger der Republik Österreich wurden und dies zumindest bis zum Abschluss des Friedensvertrages im September 1919, nach anderer Interpretation bis zum 10. Oktober 1920 waren, als der bis dahin von Italien militärisch besetzte südliche Teil Tirols mit Beschluss des italienischen Parlamentes annektiert wurde. Erst nach diesem Datum erhielten die Südtiroler die italienische Staatsbürgerschaft.
Mit „Südtiroler“ sind selbstverständlich alle Menschen gemeint, die damals im südlichen Tirol ansässig waren, unabhängig von Sprache, Religion und Hautfarbe.