Land Tirol beschließt Archivgesetz
Dieses soll auch künftig eine korrekte, transparente und umfassende historische Aufarbeitung von unterschiedlichen Thematiken gewährleisten. „Unser heutiges Wissen über die Vergangenheit verdanken wir den in den Archiven verwahrten schriftlichen Zeugnissen. Mit der Pflicht zur Archivierung soll der Verlust von historischen Quellen verhindert werden.“ Ein Gesetz für das „Gedächtnis des Landes“ ist daher, so LR Palfrader, notwendig und sinnvoll.
In aller Regel wird das öffentliche Archivgut – jenes des Landes, der Gemeinden sowie der mehrheitlich in öffentlichem Besitz stehenden Institutionen – bereits jetzt umfassend archiviert und damit für die Zukunft gesichert. Mit dem Gesetz wird die weitgehend in den Archiven geübte Praxis rechtlich festgeschrieben und auch die digitale Langzeitarchivierung soll entsprechend den Vorgaben des Archivgesetzes realisiert werden. Neu ist, dass künftig auch gemeindeübergreifende Lösungen zur Archivierung möglich sind.
Historisches Wissen für die Öffentlichkeit
„Das Archivgut stellt die authentische Überlieferung zur Geschichte des Landes und seiner Menschen dar, es ermöglicht die Beschäftigung mit der Vergangenheit und bewahrt so das historisch-kulturelle Erbe Tirols“, betont die Landesrätin und verweist auf eine weitere wichtige Funktion der Archive: Sie gewährleisten die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und tragen damit zur Wahrung der Rechtssicherheit bei.
Daher sei es auch wichtig, dass die archivierten Dokumente für die Öffentlichkeit zugänglich sind: „Nach Ablauf der Schutzfristen und unter Wahrung des Datenschutzes soll das gesammelte Material Interessierten zur Verfügung stehen.“ Zur Sicherstellung der für die Aufbewahrung notwendigen Speicherreserven am Standort Innsbruck wurde zuletzt im April dieses Jahres der Ausbau des Tiroler Landesarchives um fünf Millionen Euro beschlossen.