Reform: „Autonomie nicht preisgeben – schwere Opfer wurden erbracht“

Eingriffsrecht des Staates mit einer Generalvollmacht zementiert
Die Verfechter des „JA“ zur Verfassungsreform sprechen nicht gerne davon, dass die neue zentralistische Verfassung in ihrem Artikel 117 vorsieht, dass der Staat mit Staatsgesetz in die Landeskompetenzen eingreifen kann, „wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“
Wir wissen, erklärt SHB-Obmann Roland Lang dazu, dass derart dehnbare Bestimmungen stets dazu benutzt worden seien, staatliche Eingriffe in die Autonomie abzusichern. Auch in Zukunft werde der römische Verfassungsgerichtshof angesichts dieser Generalvollmacht in einem Rechtsstreit nicht auf der Seite Südtirols stehen.
Dafür wurden die Opfer nicht gebracht
Die politischen Häftlinge der 1960er Jahre haben schwere Folterungen erlitten, einige blieben ihr Leben lang invalid. Sie haben insgesamt viele Jahrzehnte in italienischen Kerkern verbracht. Ihre Familien lebten in Armut und Not. Sepp Kerschbaumer, Anton Gostner und Franz Höfler starben im Gefängnis einen viel zu frühen Tod. Luis Amplatz wurde im Auftrag des Staates ermordet. Andere mussten fliehen und haben ihre Heimat verloren.
Diese Opfer hätten nicht die erhoffte Selbstbestimmung gebracht, aber doch maßgebend zur Erreichung einer Autonomie beigetragen, welche bis jetzt das Überleben der deutschen und ladinischen Volksgruppe in ihrer Identität ermöglicht habe, so der SHB.
„Und nun soll das Erreichte mit einem Streich dem Belieben Roms preisgegeben werden? Dafür haben die Freiheitskämpfer nicht ihre schweren Opfer erbracht und dafür hat auch ein Dr. Magnago nicht mehr als 10 Jahre lang in zähen Verhandlungen gekämpft“, betont Roland Lang abschließend.

Neueste Meldungen
