Rom verbietet „Süd-Tirol ist nicht Italien“ – Plakate
Rom weist Ansuchen zurück
Das Plakatierungsamt der Gemeinde Rom hatte vor wenigen Tagen das entsprechende Ansuchen für die Plakatierung mit der Begründung abgewiesen, dass die Aussage nicht der Wahrheit entspreche und im Widerspruch zum Artikel 118 der italienischen Verfassung stehe.
Diese Begründung des Plakatierungsamtes ist jedoch für den SHB sowohl sachlich falsch, als auch formell unzulässig.
Der Heimatbund hat daher nun einen namhaften Bozner Rechtsanwalt damit beauftragt, gegen die Gemeinde Rom vorzugehen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung durchzusetzen.
Rechtsanwalt schaltet sich ein
Der Rechtsanwalt des Heimatbundes habe bereits die Gemeinde Rom in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass im staatlichen Dekret Nr. 507/1993 über die Plakatierungen und auch in den entsprechenden römischen Gemeindeverordnungen keinerlei Kontrollrecht vorgesehen sei. Dem Plakatierungsamt stehe es daher nicht zu, den Inhalt bzw. die Rechtmäßigkeit eines Plakates zu bewerten.
Dabei verweist der SHB auf die Tatsache, dass ein solches Plakat bereits in verschiedenen Gemeinden Südtirols in den Jahren 2007 und 2013 anstandslos angeschlagen wurde. Wenn das Amt das Plakat für ungesetzlich halte, so stehe es ihm frei, deswegen Strafanzeige zu stellen.
Der Rechtsanwalt fordert daher das Plakatierungsamt der Gemeinde Rom auf, im Wege des Selbstschutzes die Ablehnung des Plakates zurückzunehmen, da der Heimatbund sonst rechtliche Schritte ergreifen müsste.