von st 18.02.2015 18:29 Uhr

Einbrecher-Foto veröffentlichen verboten

Foto: Facebook/UT24

Am Montag, 19. Jänner 2015, wurde Martin P. gegen 10 Uhr Opfer eines Einbruchs. Die oder der Unbekannte entwendete dabei rund 700 Euro. Niemand hat den Diebstahl beobachtet, „ich weiß nicht wer es war“, erklärt P. gegenüber UT24.

Rund drei Wochen später drang zur selben Zeit eine kleine, ausländische Frau in das Grundstück ein. Diesmal war allerdings P.s Vater daheim, der Arbeiten hinter dem Haus verrichtete. Er beobachtete die Frau eine Weile, bis sie aus seinem Blickfeld verschwand.

Vater schritt zur Tat

Nach rund zehn Minuten war die Frau allerdings immer noch da. Der Vater schritt zur Tat, packte die Frau und hielt sie fest, bis die Carabinieri eintrafen.

Wenig später stellte sich heraus, dass die Einbrecherin in diversen Facebook-Gruppen bekannt ist. Ihr Foto kursierte schon in den sozialen Netzwerken. Auch P. teilte das Foto noch einmal und erklärte in wenigen Sätzen den Vorfall. Das Foto wurde über 900 Mal geteilt.

Die Geschichte war damit aber längst nicht zu Ende. Am Dienstag erhielt P. eine Drohnachricht des Sohns der besagten Frau. Darin stand, P. solle das Foto seiner Mutter sofort löschen, oder er würde P. anzeigen. Außerdem drohte der Junge damit, dass P. seine Meinung schon ändern würde, wenn er ihn träfe.

Foto raus oder Geldstrafe

Heute machte sich P. also auf den Weg und fragte bei den Carabinieri nach, wie er sich nun verhalten solle. In der Tat: P. riskiert eine saftige Geldstrafe, weil er das Foto der Frau veröffentlichte. Der Grund ist Verleumdung.

Das Foto hat P. mittlerweile gelöscht. Die Erinnerung und die Wut bleiben.

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