Napolitanos Rücktritt – STF: „Kein Anlass zum Bedauern!“
So sei auch unter dem scheidenden Staatspräsidenten nichts in Sachen Begnadigung der im Exil lebenden Freiheitskämpfer passiert. Zudem setzte er seine Unterschrift unter Gesetze, welche die Autonomie beschnitten hätten, erklärt Stefan Zelger von der Süd-Tiroler Freiheit (STF).
Der Präsident der Republik hat ein aufschiebendes Vetorecht bei Gesetzen. „Napolitano hat alle Gesetze, die unsere Autonomie in den letzten Jahren aushöhlten, ohne Wenn und Aber unterschrieben. Ein Sonderstatut im Rang eines Verfassungsgesetztes!“
Gerade der Staatspräsident sollte aber Garant dafür sein, dass die Verfassung geachtet wird, dass Minderheiten, gerade auch in Krisenzeiten, geschützt werden, dass demokratische Spielregeln eingehalten und Extremismus Einhalt geboten wird.
Napolitano vergab historische Chance
„Zum Ende seiner Amtszeit hätte Napolitano nochmal die Chance gehabt, die im Exil lebenden Freiheitskämpfer der 1960er Jahre zu begnadigen und so dieses leidvolle Kapitel zwischen Süd-Tirol und Italien zu schließen“, so Zelger. „Doch auch er vergab einmal mehr die historische Chance, diesen tiefen Riss zu kitten. Es wäre zudem ein Akt der Menschlichkeit gewesen!“
Die STF hat zum Thema Begnadigungen auch einen Begehrensantrag im Landtag eingereicht der vorsieht, dass sich der Landtag für eine unverzügliche Begnadigung der noch lebenden Freiheitskämpfer ausspricht. Ob dieses Thema bei Napolitanos Nachfolger auf offenere Ohren stoßen wird, ist allerdings fraglich.